Gesellschaft Rechtswesen
Eine Gesellschaft ist zum einen ein rechtlicher Begriff, etwa ein zum wirtschaftlichen Zweck gegründetes Unternehmen, z. B. eine GbR mit einem oder mehreren Gesellschaftern. Die Gründungsmitglieder werden Gesellschafter genannt. Sie können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Sie sind juristisch gesehen eine privatrechtliche Vereinigung. Zum anderen versteht man im allgemeinem Sprachgebrauch darunter eine aus mehreren Personen bestehende Vereinigung, deren Ziel die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist. Jede rechtliche Gesellschaft hat Bestand auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags.
Die Gesellschaft wird damit insbesondere abgegrenzt von z. B. der Gemeinschaft, bei der nicht der gemeinsame Zweck, sondern die übereinstimmenden Individualziele der beteiligten Personen im Vordergrund stehen, und die nicht auf einem eindeutigen Vertrag als Rechtsgeschäft beruht.
Gesellschaften sind oft Unternehmensträger (Betriebsgesellschaft), häufig beschränken sie sich jedoch auf passive Gesellschaftszwecke, so dass es reine Besitz-, Verwaltungsgesellschaften gibt u.ä. Ferner wird nach anderen Merkmalen abgegrenzt:
- Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – je nachdem, ob sich die Gesellschafter zu einer Personenmehrheit zusammenschließen oder eine juristische Person schaffen wollen
- Innen-/Außengesellschaft, Scheingesellschaft – je nachdem, ob und wie die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnimmt
Siehe auch
Personengesellschaften: Einfache Gesellschaft | Kollektivgesellschaft | Kommanditgesellschaft |
Körperschaften: Aktiengesellschaft | Genossenschaft | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Kommanditaktiengesellschaft | (Verein)
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