Versicherungsaufsichtsgesetz

Der Begriff Versicherungsaufsichtsgesetz bezeichnet:

  • in Deutschland das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen vom 12. Mai 1901 (abgek. VAG); siehe Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)
  • in Österreich das Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (abgek. VAG); siehe Versicherungsaufsichtsgesetz (Österreich)
  • in Liechtenstein das Gesetz vom 6. Dezember 1995 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (abgek. VersAG); siehe Versicherungsaufsichtsgesetz (Liechtenstein)
  • in der Schweiz das Gesetz vom 17. Dezember 2004, Inkraftsetzung per 1. Januar 2006 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
© Diese Definition / dieser Artikel zu Versicherungsaufsichtsgesetz stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Versicherungsaufsichtsgesetz , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen.
© Dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.