Umweltschaden

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Umweltschaden

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Ein Umweltschaden ist ein von Menschen ausgehender direkter oder indirekter Schaden für die Umwelt und die menschlichen Lebensräume und Siedlungsgebiete. Zu den indirekten Schadensauswirkungen gehören durch Emissionen und Klimaveränderung ausgelöste Elementarschäden.

Umweltschäden größeren Ausmaßes können durch Betriebsunfälle und Unfälle ausgelöst werden, sie können auch durch geringe Ursachen (Schmetterlingseffekt) zu Umweltkatastrophen kumulieren und das Erscheinungsbild von Naturkatastrophen erreichen.

Zur Absicherung derartiger Schäden jenseits des durch die Gebäudeversicherung oder Fahrzeugversicherung abgedeckten Risikos für Versicherer und Rückversicherer wird daher an Modellen für eine Katastrophenversicherung gearbeitet.

Die EG-Richtlinie 2004/35/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, bis spätestens 30. April 2007 Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen, mit denen die Haftpflicht von Verursachern für Umweltschäden bzw. für deren Sanierung geregelt wird. Diese Regelung gilt allerdings nicht allgemein, sondern ist auf bestimmte Anlagen und Schadstoffe begrenzt. Weitere Einschränkungen betreffen beispielsweise den Ausschluss von Umweltschäden durch Nukleartechnik, soweit sie in den Aufgabenbereich der Europäischen Atomgemeinschaft fällt, also z. B. Kernkraftwerke. Die Schadenersatzpflicht des Verursachers gilt nicht gegenüber Privatparteien, sondern nur gegenüber der öffentlichen Hand.

In Deutschland kann das Risiko aus der Verursachung von Umweltschäden durch die Umwelthaftpflichtversicherung oder die Umweltschadenversicherung abgesichert werden.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
  • deutsches Umweltschadensgesetz - USchadG vom 10. Mai 2007 (Umsetzung der o. g. Richtlinie 2004/35/EG)
  • Literatur

    • Peter Salje / Jörg Peter: Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG). Kommentar. 2. Aufl. München: C. H. Beck 2005.

    Einzelnachweise

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