Nachversicherung

Unter Nachversicherung wird eine Versicherung verstanden, die abgeschlossen wird auf Basis einer mit dem gleichen Versicherungsnehmer bereits bestehenden Versicherung bei dem gleichen Versicherungsunternehmen. Die Nachversicherung hat regelmäßig “aufstockenden” Charakter (Erhöhung des Versicherungsschutzes).

Nachversicherungen sind in diesem Sinne rechtliche Optionen. Sie müssen nicht in Anspruch genommen werden, gehören aber beispielsweise bei Lebensversicherern gemäß derer Bedingungen zum Leistungsangebot, um größere Flexibilitäten und Sicherheiten bei Veränderungen des Lebenszuschnitts des Versicherten zu gewährleisten.

Bei einer Nachversicherungsgarantie werden Erhöhungsoptionen Nachversicherung beispielsweise als Vorsorge für die Hinterbliebenen und für den Versicherten selbst (Alters- wie Berufsunfähigkeitsvorsorge) an Kriterien wie den Eintritt von Volljährigkeit oder Heirat, Abschluss der Ausbildung, Beginn einer Selbständigkeit oder anderes geknüpft. Diese Erhöhungen unterfallen regelmäßig keiner Gesundheitsprüfung.

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