Hilfsarbeiter
Hilfsarbeiter steht für:
- einen Arbeiter ohne (branchenspezifische) Berufsausbildung, der Hilfstätigkeien verrichtet, siehe Anlernberuf und Spannmann
- veraltete Bezeichnung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, eine wissenschaftliche Hilfskraft, eine studentische Hilfskraft an einer Hochschule.
- juristischer Hilfsarbeiter an obersten Bundesgerichten (einschließlich Bundesverfassungsgericht), z. B., Wissenschaftliche Hilfskraft (BGH) oder in der Bundesanwaltschaft
- bei Behörden oder Oberlandesgerichten wurde die Bezeichnung für Angehörige des höheren Justiz- und Verwaltungsdienstes verwendet, die zur Vorbereitung ihrer Beförderung bei übergeordneten Behörden erprobt wurden (sog. 3. Staatsexamen bei Richtern und höheren Verwaltungsbeamten).
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Hilfsarbeiter , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.