Assekuranz

Assekuranz veralteter Begriff für Versicherung

der in Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890 wie folgt beschrieben wurde:

Assekuranz (franz. Assurance, engl. Insurance, deutsch Versicherung, auch Assuranz, ital. Assicuranza), ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der eine Teil, der Versicherer (Assekuradör, Assuradör, Assekurant, franz. Assureur, engl. Insurer), verpflichtet, dem anderen, dem Versicherten oder Assekuraten (franz. Assuré, engl. Insured, ital. Assicurato), gegen Gewährung einer bestimmten Summe, der Prämie, für den Fall des Eintritts oder Nichteintritts eines bestimmten, überhaupt oder zur Zeit noch ungewissen Ereignisses eine bestimmte Zahlung zu leisten. Die über den Assekuranzvertrag aufgenommene Urkunde heißt Assekuranzpolice oder schlichtweg Police.

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