Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel ist eine Klausel, die Versicherungsgesellschaften das Recht einräumt, den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten. Wenn die Anordnung vom Versicherungsnehmer verweigert wird, können Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gekürzt oder verweigert werden. Immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Arztanordnungsklausel.

Der Begriff Arztanordnungsklausel kommt aus dem Bereich der privaten Versicherungswirtschaft, speziell aus dem Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

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